Thorsten Klinkner: Das Asset Kunst in der Familienstiftung schützen

Für viele Vermögende spielt Kunst eine wichtige Rolle, sowohl finanziell als auch emotional. Daher stellt sich die Frage nach dem Vermögensschutz dieser physischen Assets. Die Familienstiftung kann diese Lösung bieten, um Kunst transgenerational als unternehmerischen und familiären Wert zu erhalten.

Die genaue Höhe des in Kunst gebundenen Vermögens ist nicht bekannt. Zugleich blickt der globale Kunstmarkt auf attraktive Volumina. Immerhin wurden im Jahr 2020 50,1 Milliarden US-Dollar weltweit mit Investments in Kunst umgesetzt. Das bisherige Rekordjahr verbuchte der weltweite Kunstmarkt im Jahr 2018. Damals wurden 67,7 Milliarden US-Dollar in Kunst investiert. Zwar wird der globale Kunstmarkt von den drei Märkten China, den USA und dem Vereinigten Königreich dominiert, die zusammen einen Marktanteil von über achtzig Prozent besitzen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 verzeichnete der deutsche Kunstmarkt einen Umsatz in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro und lag damit seit 2009 immer jenseits der Marke von zwei Milliarden Euro.

Kunst fördert die Unternehmenskultur

Das ist nicht viel im Vergleich zu anderen Assetklassen. Aber es ist davon auszugehen, dass sich spürbare Kunst-Investments innerhalb einer bestimmten Gruppe von Menschen bündeln und dort dementsprechend überproportional vertreten sind. Will heißen: Bei so manchen vermögenden Familien macht Kunst einen bedeutenden Teil der Gesamtallokation aus. Und auch in Unternehmen gehört Kunst immer häufiger als materielle und immaterielle Ressource zugleich dazu. Kunst fördert die Unternehmenskultur, stellt einen nachhaltigen Wert dar und zeigt, dass das Management an der Förderung von Kunst und Kultur interessiert ist. „Viele Firmen haben ihre öffentlichen Räume wie auch die Büros der leitenden Angestellten mit modernen und zeitgenössischen Kunstwerken von hoher Qualität dekoriert, die ohne Weiteres in einem renommierten Museum für Gegenwartskunst hängen oder stehen könnten. Manch international operierende Firma hat mittlerweile sogar eine qualitativ bessere Kunstsammlung als ein Durchschnittsmuseum in der Provinz“, heißt es passend dazu bei der Gerda Henkel Stiftung.

Assetklasse Kunst im Rahmen des Vermögensschutzes betrachten

Das bedeutet, dass Kunst auf der einen Seite wie jeder andere Vermögenswert angesehen und gemanagt werden muss. Auf der anderen Seite spielt die Emotionalität eine ungleich größere Rolle als beispielsweise bei einem Wertpapierportfolio oder einer rein auf den Ertrag orientierte Investmentimmobilie. In Kunstsammlungen stecken Zeit, Herzblut und Freude an der Sache, sodass der Assetklasse Kunst im Rahmen des Vermögensschutzes und der Vermögensnachfolge eine besondere Rolle zukommt. Passionierten Sammlerinnen und Sammlern geht es um den Erhalt ihrer Werke und den Zusammenhalt einer höchstwahrscheinlich mit präziser Detailarbeit und Fingerspitzengefühl aufgebauten Kollektion.

Diese soll nicht im Rahmen des Vermögensübergangs zersplittert oder aus Gründen des Kassemachens veräußert werden. In der Kunstsammlung spiegeln sich familiäre und unternehmerische Kultur wider, und sie ist in der Regel mit dem Namen der Sammlerin oder des Sammlers verbunden, der ein starkes Interesse am transgenerationalen Erhalt hat – genau wie bei einem Familienunternehmen oder einer traditionsreichen Immobilie, beispielsweise dem Stammsitz einer Familie. Die allgemeinen Maßstäbe der Asset Protection gelten somit auch für Kunst.

 

Familienstiftung ermöglicht den angestrebten Erhalt über die Generationen hinweg

Diese übergeordnete Schutzfunktion bietet die Familienstiftung. Dieses selbstständige Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen. Die Familienstiftung verhindert Zersplitterung, Angriffe gegen das Vermögen von innen und außen, bringt ertrag- und erbschaftsteuerliche Vorteile und erlaubt die dauerhafte Fortführung eines Unternehmens oder eines Investmentportfolios (auch in der Gestalt einer Kapital- oder Personengesellschaft). Im Vergleich dazu eignen sich die in Deutschland typischen Gesellschaftsformen – ob Kapital- oder Personengesellschaft – singulär genutzt nur eingeschränkt dazu, (unternehmerische) Vermögenswerte aus allen denkbaren Perspektiven zu schützen.

Die Familienstiftung ist ein Instrument, um den angestrebten Erhalt über die Generationen hinweg zu ermöglichen. Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen – zum Beispiel Unternehmensanteile – und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur dauerhaft ab. Das Vermögen wird unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung verselbstständigt, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Dadurch kann ein einmal eingebrachtes Vermögen nicht zersplittert werden, indem Anteile herausgelöst oder verkauft werden. Außer, der Stifter dazu bestimmte Vorgaben in der Stiftungssatzung gemacht. Durch die Familienstiftung als neue Gesellschafterin schafft der Stifter-Unternehmer eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur, indem das Unternehmen von der Notwendigkeit eines persönlichen Gesellschafters befreit wird.

Stiftungssatzung definiert Umgang mit den Vermögenswerten

Die Stiftungssatzung stellt den Kern der Gestaltung über die Familienstiftung dar. In der Stiftungssatzung werden der Umgang mit den Vermögenswerten (hier: der Kunstsammlung oder einzelnen Gegenständen) definiert. Diese Satzung ist bindend und forciert das Ziel eines Vermögensinhabers, ein Vermögen frei von externen und internen Einflüssen zu erhalten und die Vermögenssubstanz zu bewahren. Stifterinnen und Stifter können auch festlegen, in welcher Art und Weise das Vermögen bewirtschaftet werden soll und von wem, sodass auch ein Fremdmanagement eingesetzt werden kann. Die definierten und verankerten Werte sind keine Lippenbekenntnisse, sondern konkreter Entscheidungsmaßstab. Damit lässt sich eine Kunstsammlung, auch als Bestandteil eines Unternehmens, sehr gut in die nächste Generation überführen und dauerhaft schützen.

 

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen GmbH aus Meerbusch bei Düsseldorf als Spezialdienstleisterin für die strategische Konzeption, Errichtung und das Management von Familienstiftungen.